Selbstzahler-Leistungen in Praxen


IGeL-Nutzen gründlich abwägen
Selbstzahler-Leistungen in Praxen

Ob eine gesundheitliche Selbstzahler-Leistung zweckmäßig ist, ist für Patienten nicht leicht zu durchschauen. Die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) rät dazu, sich im Vorfeld ausführlich zu informieren und die Entscheidung in Ruhe zu treffen.

Nicht jede Untersuchung, die medizinisch sinnvoll ist, wird von den Krankenkassen uneingeschränkt übernommen. Umgekehrt ist allerdings auch längst nicht alles sinnvoll, was Ärzte als Selbstzahler-Leistungen anbieten. Denn in Arztpraxen gehört es inzwischen zum Alltag, Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) zu vermarkten. Für Ärzte sind IGeL lukrativ. Patienten müssen dafür hingegen teils tief ins Portemonnaie greifen. Jährlich geben gesetzlich Versicherte für IGeL in Deutschland geschätzte 1,5 Milliarden Euro aus, berichtet die KKH.

IGeL: eine Einzelfallentscheidung

Bei IGeL handelt es sich in der Regel nicht um dringend nötige medizinische Maßnahmen, häufig dienen sie der Vorsorge oder Früherkennung. „IGeL fallen nicht unter die gesetzlich festgeschriebenen Pflichtleistungen der Krankenkassen, da ihr medizinischer Nutzen nicht ausreichend nachgewiesen ist“, erklärt Harry Konrad vom KKH-Serviceteam. Einige IGeL gelten als zweckmäßig, zum Beispiel Impfungen vor Fernreisen, die professionelle Zahnreinigung beim Zahnarzt oder die Früherkennung des Grünen Stars. Andere sind umstritten oder nutzen nur unter bestimmten Voraussetzungen, etwa die große Krebsfrüherkennung für Frauen oder die große Krebsfrüherkennung für Männer. In den meisten Fällen handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung, die in Ruhe und unter Abwägung erfolgen sollte.

Erstmal drüber schlafen

Manch einer vertraut seinem Arzt und sagt schnell ‚Ja‘ zu einer angebotenen IGeL. „Doch bei der Entscheidung für oder gegen IGeL sollte sich niemand drängen lassen“, rät Harry Konrad vom Serviceteam der KKH. Patienten müssen die Entscheidung nicht sofort in der Praxis treffen. „Erkundigen Sie sich vielmehr genau bei Ihrem Arzt nach der Notwendigkeit, dem nachweislichen Nutzen, den Risiken und auch den Kosten einer empfohlenen Leistung. Gehen Sie dann nach Hause, schlafen Sie zwei, drei Nächte darüber und entscheiden Sie sich nach Abwägen von Pro und Contra in Ruhe dafür oder dagegen“, empfiehlt Konrad. Wichtig zu wissen: Wer sich für eine Selbstzahler-Leistung entscheidet, sollte darüber vorab einen schriftlichen Behandlungsvertrag unter Angabe der Kosten mit seinem Arzt abschließen.

Hilfreiche Fragen für das Beratungsgespräch beim Arzt:

  • Welchen nachweislichen Nutzen habe ich von dieser Früherkennungsuntersuchung? 
  • Wird eine Krankheit dadurch eher entdeckt als durch die gesetzlich vorgesehene Vorsorge?
  • Sind die Testergebnisse sicher?
  • Wie geht es nach einem „positiven“ Test weiter? Welche zusätzlichen Untersuchungen werden gemacht? Mit welchen Risiken sind sie verbunden?
  • Welche Behandlungsmöglichkeiten gibt es, und welche Risiken hat die Behandlung?

Weitere Entscheidungshilfen finden Patienten unter igel-monitor.de.

0800 - 123 37 91
(zu unseren offiziellen Öffnungszeiten)

Wir beantworten Ihre Fragen und Anliegen gerne telefonisch als auch per E-mail. Denn Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen.

Unsere Partnerapotheke

News

Sonnenbrille schützt vor Augenschäden

Nahaufnahme einer Frau mit Sonnenbrille vor einem Sonnenuntergang.

Ab UV-Index von 3 aufsetzen

Ob am Strand, auf der Terrasse oder im Gebirge: Dass man in der Sonne die Haut vor UV-Strahlen schützen muss, ist inzwischen selbstverständlich. Weniger bekannt ist, dass auch die Augen Schutz vor dem UV-Licht benötigen.   mehr

Gesund baden
Gesund baden

Tipps für Frauen und Mädchen

Sommerzeit ist Badezeit. Doch gerade nasse Badekleidung begünstigt Infektionen. Einige Regeln helfen Frauen, vorzubeugen.   mehr

Nicht jedes Medikament ist sicher
Nicht jedes Medikament ist sicher

Arzneimittelkauf im Urlaub

Medikamente im Urlaub spontan vor Ort kaufen? Das kann in manchen Ländern riskant sein. Gesundheitsexpert*innen warnen vor gefälschten oder minderwertigen Arzneimitteln und geben Tipps, wie sich Reisende vor gesundheitlichen Folgen schützen können.   mehr

Slushies können Kindern schaden
Slushies können Kindern schaden

Nicht zu viel davon genießen!

Bunt, eiskalt und süß: Slush-Ice-Getränke sind im Sommer vor allem bei Kindern beliebt. Doch das Vergnügen birgt Gefahren. Schon ein großes Getränk kann bei den Kleinen Kopfschmerzen, Schwindel oder sogar Bewusstseinsstörungen auslösen.   mehr

Bauchmigräne bei kleinen Kindern
Bauchmigräne bei kleinen Kindern

Bauchweh und Lichtscheu

Kinder leiden oft unter Bauchschmerzen. Tauchen sie immer wieder auf und werden dabei von Lichtscheu oder Kopfschmerzen begleitet, handelt es sich womöglich um eine Bauchmigräne.   mehr

Alle Neuigkeiten anzeigen
Rats-Apotheke
Inhaberin Sandra Brüggmann
Telefon 038461/37 91
Fax 038461/24 65
E-Mail rats-apotheke-buetzow@t-online.de